Die Daten aus dem Gesamtregister können von den auswerteberechtigten Kliniken zur Erstellung wissenschaftlicher Publikationen genutzt werden. Um auswerteberechtigt zu sein, muss eine Klinik mindestens zwei Jahre lang Daten über den Standardbogen eingegeben haben.
Der Antrag auf Auswertung ist schriftlich zu stellen und wird zunächst durch das koordinierende Board des Arbeitskreis TraumaRegister auf seine prinzipielle Machbarkeit hin überprüft. Das zuständige Koordinationsboard trifft sich ca. alle sechs Wochen, um die eingehenden Anträge zu bewerten. Der nächste Termin ist der 05. August 2026. Im Anschluss wird der Antrag durch zwei Reviewer aus dem Review Board des TraumaRegister DGU® einem sorgfältigen TraumaRegister-internen Begutachtungsprozess unterzogen.
Weitere Informationen zu Datenauswertung und Publikation finden Sie in der Publikationsrichtlinie des TraumaRegister DGU®.
Für Antragsteller:
Bitte nutzen Sie für die Antragstellung unser Antragsformular. Wichtig zu beachten: Damit der Antrag Gültigkeit besitzt, muss er immer von einem TR-Klinikadministrator mitunterzeichnet sein. Bitte reichen Sie das ausgefüllte Antragsformular mindestens 5 Werktage vor dem nächsten Termin des Koordinationsboards unter reviewboard@auc-online.de beim ITF ein.