Daten des TraumaRegister DGU® publizieren

Die Behandlung schwer- und schwerstverletzter Patienten stellt einen äußerst komplexen Teilbereich der Unfallchirurgie dar. Die im TraumaRegister DGU® erfassten Daten bieten einen immens großen und wichtigen Erfahrungsschatz für alle Forschungsprojekte, die hier ansetzen. Daten des Registers werden nicht nur zu Forschungszwecken in der Unfallchirurgie genutzt, sondern auch in so unterschiedlichen wissenschaftlichen Forschungsbereichen wie der Epidemiologie, der Ökonomie oder der Lebensqualität. 

Pro Jahr werden auf Basis des Registers ca. 20 wissenschaftliche Publikationen in anerkannten Fachzeitschriften publiziert; ein registerinterner Reviewprozess prüft die Publikationen dazu vor deren Erscheinen. 

Publikationsliste TR

Antrag

Die Daten aus dem Gesamtregister können von den auswerteberechtigten Kliniken zur Erstellung wissenschaftlicher Publikationen genutzt werden. Um auswerteberechtigt zu sein, muss eine Klinik mindestens zwei Jahre lang Daten über den Standardbogen eingegeben haben. 

Der Antrag auf Auswertung ist schriftlich zu stellen und wird zunächst durch das koordinierende Board des Arbeitskreis TraumaRegister auf seine prinzipielle Machbarkeit hin überprüft. Das zuständige Koordinationsboard trifft sich ca. alle sechs Wochen, um die eingehenden Anträge zu bewerten. Der nächste Termin ist der 05. August 2026. Im Anschluss wird der Antrag durch zwei Reviewer aus dem Review Board des TraumaRegister DGU® einem sorgfältigen TraumaRegister-internen Begutachtungsprozess unterzogen.

Weitere Informationen zu Datenauswertung und Publikation finden Sie in der Publikationsrichtlinie des TraumaRegister DGU®.

Für Antragsteller:
Bitte nutzen Sie für die Antragstellung unser Antragsformular. Wichtig zu beachten: Damit der Antrag Gültigkeit besitzt, muss er immer von einem TR-Klinikadministrator mitunterzeichnet sein. Bitte reichen Sie das ausgefüllte Antragsformular mindestens 5 Werktage vor dem nächsten Termin des Koordinationsboards unter reviewboard@auc-online.de beim ITF ein.

Antrag auf Datenauswertung

Auswertung

Wissenschaftliche Auswertungen aus dem TraumaRegister DGU® unterliegen der derzeit gültigen Publikationsrichtlinie in der Version aus 2016 und werden nach einem Peer-Review-Verfahren der Sektion NIS genehmigt.

Die Freigabe der Anträge zur Auswertung erfolgt durch das Review Board des TraumaRegister DGU®. Alle wissenschaftlichen Auswertungen werden durch die AUC und in Kooperation mit dem Arbeitskreis TraumaRegister durchgeführt.

Für Antragsteller:
Nach Antragsfreigabe kann mit den Statistikern des Arbeitskreises TraumaRegister ein Auswertetermin vereinbart werden. Der Antrag erhält eine Identifikationsnummer, die TR-DGU Projekt-ID, welche künftig auf allen Publikationen, Abstracts, Postern und bei Vorträgen anzugeben ist. Ebenso ist nach Antragsfreigabe die Verpflichtung zur Einhaltung der Publikationsrichtlinie vom Antragsteller zu unterzeichnen und an das ITF zurückzusenden. Ab der Freigabe läuft die 15-monatige Frist, innerhalb derer das Manuskript fertigzustellen und dem Review Board des TraumaRegister DGU® vorzulegen ist.

Manuskript

Vor der Einreichung beim Journal wird das Manuskript einem ausführlichen TraumaRegister-internen Begutachtungsprozess unterzogen.

Die Autoren haben vor Einreichung bei einem Journal dem Review Board ein publikationsfähiges Manuskript vorzulegen. Nach einer formalen Überprüfung durch das ITF erfolgt eine Begutachtung durch zwei TraumaRegister-interne Reviewer. Das Manuskript wird u.a. auf Verständlichkeit sowie Darstellung und Konsistenz der Ergebnisse überprüft. Nach Freigabe durch das Review Board kann es beim Journal eingereicht werden.

Für den Autor:
Zur Hilfestellung und Vereinheitlichung der Beschreibung des TraumaRegister DGU® im Methodenteil von wissenschaftlichen Publikationen wurde in den Publikationshinweisen ein Standardtext in Deutsch und Englisch erstellt, der als inhaltliche Vorlage dienen soll und ggf. an die Vorgaben der Journale anzupassen ist. Ebenso finden Sie in den Publikationshinweisen die richtige Schreibweise einiger häufig genannter Institutionen.

Publikationshinweise

Vorläufige Ergebnisse

Generell dürfen auf wissenschaftlichen Kongressen im Rahmen von Postern oder Vorträgen auch solche Ergebnisse aus dem TraumaRegister DGU® präsentiert werden, die den TraumaRegister-internen Reviewprozess noch nicht abschließend durchlaufen haben, d. h. ohne dass auch das entsprechende Manuskript vom Review Board des TraumaRegister DGU® freigegeben wurde.

In diesem Fall jedoch ist entsprechend zu kennzeichnen, dass Auswertung und Interpretation der Daten allein in der Verantwortung der Autoren liegen.

Für Antragsteller:
Bei Ergebnissen aus dem TraumaRegister DGU®, die vor Abschluss des TraumaRegister-internen Reviewprozesses, d.h. vor Freigabe des entsprechenden Manuskripts präsentiert werden, ist unter Angabe der TR-DGU Projekt-ID der Hinweis zu geben, dass Auswertung und Interpretation der Daten allein in der Verantwortung der Autoren liegen. Der entsprechende Standardtext ist auf dem Abstract zu nennen bzw. während des Vortrags zu zeigen. Untenstehend können Sie in Deutsch und Englisch direkt darauf zugreifen. Ebenso muss zu diesem Zeitpunkt die vom Antragsteller unterschriebene Verpflichtung zur Einhaltung der Publikationsrichtlinie beim ITF vorliegen.

Standardtext:

TR-DGU-Projekt-ID: xxxx

Die Bereitstellung der Daten erfolgte durch das TraumaRegister DGU®. Auswertung und Interpretation liegen in der Verantwortung des Autors und haben den abschließenden Reviewprozess des TraumaRegister DGU® noch nicht durchlaufen.

English Version:

TR-DGU project ID: xxxx

Data provision was carried out by TraumaRegister DGU®. Evaluation and interpretation are in the author’s responsibility and haven’t yet accomplished the review process of TraumaRegister DGU®.

Verpflichtungserklärung Publikationsrichtlinie TR

Publikations-Richtlinie

Für die Publikation von wissenschaftlichen Auswertungen aus dem TraumaRegister DGU® hat der Vorstand der DGU eine verbindliche Publikationsrichtlinie verabschiedet. Erstellt wurde die Richtlinie gemeinsam von der Sektion NIS in ihrer Eigenschaft als wissenschaftliche Leitung des Registers und der AUC GmbH als der Datenhalterin.

Hierdurch soll ein geregelter Zugriff auf die Daten des Registers sichergestellt, eine einheitliche Qualität der Publikationen gewährleistet und die (Co-) Autorenschaft eindeutig geregelt werden.

Alle Informationen, die zur Erstellung von wissenschaftlichen Publikationen aus dem TraumaRegister DGU® benötigt werden, können in der Publikationsrichtlinie eingesehen werden.

Die zurzeit gültige Version, zuletzt aktualisiert im Juni 2016, finden Sie hier zum Download. Alle vorher veröffentlichten Versionen der Publikationsrichtlinie haben keine Gültigkeit mehr.

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