Daten des HandTraumaRegister DGH publizieren

Das HandTraumaRegister DGH leistet einen wichtigen Beitrag zur Forschung. Die jährlich wachsende Datenbank des Registers erlaubt Darstellungen und Analysen in unterschiedlichen wissenschaftlichen Bereichen wie Epidemiologie, Ökonomie oder Lebensqualität. Während der Zugriff auf die übermittelten Daten der eigenen Klinik jederzeit erfolgen kann, sind Auswertungen aus dem Gesamtdatensatz des Registers nur zur Beantwortung konkreter wissenschaftlicher Fragestellungen möglich.

Antrag

Die Daten aus dem Gesamtregister können von den auswerteberechtigten Kliniken zur Erstellung wissenschaftlicher Publikationen genutzt werden. Um auswerteberechtigt zu sein, muss eine Klinik einen substanziellen und qualitativ hochwertigen Beitrag zum Gesamtdatensatz des HTR DGH geleistet haben. In der Regel ist dies nach zwei Jahren aktiver Teilnahme (Falleingabe) mit wenigstens als „gut“ zu bezeichnender Datenvollständigkeit anzunehmen.

Der Antrag auf Auswertung ist schriftlich zu stellen und wird zunächst durch das Review Board des HandTraumaRegisters DGH auf seine prinzipielle Machbarkeit hin überprüft. Im Anschluss wird der Antrag durch zwei Reviewer aus dem Review Board des HandTraumaRegisters DGH einem sorgfältigen HTR-internen Begutachtungsprozess unterzogen.

Weitere Informationen zu Datenauswertung und Publikation finden Sie in der Publikationsrichtlinie des HandTraumaRegisters DGH.

Für Antragsteller:
Bitte nutzen Sie für die Antragstellung unser Antragsformular. Wichtig zu beachten: Damit der Antrag Gültigkeit besitzt, muss er immer von einem HTR-Klinikadministrator mitunterzeichnet sein. Bitte reichen Sie das ausgefüllte Antragsformular unter reviewboard@auc-online.de beim ITF ein.

Antrag auf Datenauswertung

Auswertung

Wissenschaftliche Auswertungen aus dem HandTraumaRegister DGH unterliegen der derzeit gültigen Publikationsrichtlinie in der Version aus 2022.

Die Freigabe der Anträge zur Auswertung erfolgt durch das Review Board des HandTraumaRegister DGH. Alle wissenschaftlichen Auswertungen werden durch die AUC durchgeführt.

Für Antragsteller:
Nach Antragsfreigabe kann mit den Statistikern des ITFs ein Auswertetermin vereinbart werden. Der Antrag erhält eine Identifikationsnummer, die HTR DGH Projekt-ID, welche künftig auf allen Publikationen, Abstracts, Postern und bei Vorträgen anzugeben ist. Ebenso ist nach Antragsfreigabe die Verpflichtung zur Einhaltung der Publikationsrichtlinie vom Antragsteller zu unterzeichnen und an das ITF zurückzusenden. Ab der Datenanalyse läuft die 12-monatige Frist, innerhalb derer das Manuskript fertigzustellen und dem Review Board des HandTraumaRegister DGH vorzulegen ist.

Manuskript

Vor der Einreichung beim Journal wird das Manuskript einem ausführlichen HandTraumaRegister-internen Begutachtungsprozess unterzogen.

Die Autoren haben vor Einreichung bei einem Journal dem Review Board ein publikationsfähiges Manuskript vorzulegen. Nach einer formalen Überprüfung durch das ITF erfolgt eine Begutachtung durch zwei HandTraumaRegister-interne Reviewer. Das Manuskript wird u.a. auf Verständlichkeit sowie Darstellung und Konsistenz der Ergebnisse überprüft. Nach Freigabe durch das Review Board kann es beim Journal eingereicht werden.

Vorläufige Ergebnisse

Generell dürfen auf wissenschaftlichen Kongressen im Rahmen von Postern oder Vorträgen auch solche Ergebnisse aus dem HandTraumaRegister DGH präsentiert werden, die den HandTraumaRegister-internen Reviewprozess noch nicht abschließend durchlaufen haben, d. h. ohne dass auch das entsprechende Manuskript vom Review Board des HandTraumaRegister DGH freigegeben wurde.

In diesem Fall jedoch ist entsprechend zu kennzeichnen, dass Auswertung und Interpretation der Daten allein in der Verantwortung der Autoren liegen.

Für Antragsteller:
Bei Ergebnissen aus dem HandTraumaRegister DGH, die vor Abschluss des HandTraumaRegister-internen Reviewprozesses, d.h. vor Freigabe des entsprechenden Manuskripts präsentiert werden, ist unter Angabe der HTR-DGH Projekt-ID der Hinweis zu geben, dass Auswertung und Interpretation der Daten allein in der Verantwortung der Autoren liegen. Der entsprechende Standardtext ist auf dem Abstract zu nennen bzw. während des Vortrags zu zeigen. Untenstehend können Sie in Deutsch und Englisch direkt darauf zugreifen. Ebenso muss zu diesem Zeitpunkt die vom Antragsteller unterschriebene Verpflichtung zur Einhaltung der Publikationsrichtlinie bei der AUC vorliegen.

Standardtext:

HTR DGH-Projekt-ID: xxxx 

Die Bereitstellung der Daten erfolgte durch das HandTraumaRegister DGH. Auswertung und Interpretation liegen in der Verantwortung des Autors und haben den abschließenden Reviewprozess des HandTraumaRegister DGH noch nicht durchlaufen.

English Version:

HTR DGH-Projekt-ID: xxxx 

Data provision was carried out by HandTraumaRegister DGH. Evaluation and interpretation are in the author’s responsibility and haven’t yet accomplished the review process of HandTraumaRegister DGH.

Verpflichtungserklärung

Publikations-Richtlinie

Für die Publikation von wissenschaftlichen Auswertungen aus dem HandTraumaRegister DGH hat der Vorstand der DGH eine verbindliche Publikationsrichtlinie verabschiedet. 

Hierdurch soll ein geregelter Zugriff auf die Daten des Registers sichergestellt, eine einheitliche Qualität der Publikationen gewährleistet und die (Co-) Autorenschaft eindeutig geregelt werden.

Alle Informationen, die zur Erstellung von wissenschaftlichen Publikationen aus dem HandTraumaRegister DGH benötigt werden, können in der Publikationsrichtlinie eingesehen werden.

Publikationsrichtlinie 2022