Die Daten aus dem Gesamtregister können von den auswerteberechtigten Kliniken zur Erstellung wissenschaftlicher Publikationen genutzt werden. Um auswerteberechtigt zu sein, muss eine Klinik einen substanziellen und qualitativ hochwertigen Beitrag zum Gesamtdatensatz des HTR DGH geleistet haben. In der Regel ist dies nach zwei Jahren aktiver Teilnahme (Falleingabe) mit wenigstens als „gut“ zu bezeichnender Datenvollständigkeit anzunehmen.
Der Antrag auf Auswertung ist schriftlich zu stellen und wird zunächst durch das Review Board des HandTraumaRegisters DGH auf seine prinzipielle Machbarkeit hin überprüft. Im Anschluss wird der Antrag durch zwei Reviewer aus dem Review Board des HandTraumaRegisters DGH einem sorgfältigen HTR-internen Begutachtungsprozess unterzogen.
Weitere Informationen zu Datenauswertung und Publikation finden Sie in der Publikationsrichtlinie des HandTraumaRegisters DGH.
Für Antragsteller:
Bitte nutzen Sie für die Antragstellung unser Antragsformular. Wichtig zu beachten: Damit der Antrag Gültigkeit besitzt, muss er immer von einem HTR-Klinikadministrator mitunterzeichnet sein. Bitte reichen Sie das ausgefüllte Antragsformular unter reviewboard@auc-online.de beim ITF ein.
